Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Roth ist bemüht, ihre Webseiten und mobile(n) Anwendung(en) im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.jugendhaus-roth.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Barrierefreiheit der Webseite www.jugendhaus-roth.de wurde in einem Selbsttest auf Grundlage der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 sowie der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) geprüft unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.
Die Webseite ist teilweise vereinbar mit der BayEGovV. Sie erfüllt teilweise die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) als auch die Kriterien der Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Die nicht barrierefreien Inhalte sind nachstehend aufgelistet.
Nicht barrierefreie Inhalte:
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Nicht alle Bilder enthalten Alternativtexte.
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Eingestellte PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
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Es stehen keine Videos in Gebärdensprache zur Verfügung.
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Es stehen keine Erläuterungen in Leichter Sprache und Gebärdensprache zur Verfügung.
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Einige Dokumente werden von Dritten nur in einer nicht-barrierefreien Fassung für die Internetseite bereitgestellt.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 02.02.2021 erstellt.
Als Methodik der Prüfung wurde die Selbstbewertung angewandt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 02.02.2021 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter oder über das Kontaktformular.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Stadt Roth
c/o Jugendhaus
Neues Gäßchen 3, 91154 Roth
E-Mail:
Tel.: 09171 848-800
Fax.: 09171 848-810
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber den Betreibern des Webangebots Maßnahmen erforderlich sind.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail:
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html